Gewerkschaftschronik
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26.02.2016 Schweiz
Personen
Syndicom-Zeitung
Tamedia
Angelo Zanetti
Tamedia
Viscom
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Verbandsaustritt verhindert GAV nicht. In der letzte n Ausgabe der Zeitung haben wir über den Austritt von Tamedia aus dem Arbeitgeberverband berichtet. Nach unserem Treffen mit der Geschäftsleitung im Januar und einem Brief steht die Antwort von Tamedia immer noch aus. Tamedia ist die bedeutendste Verlagsgruppe unseres Landes: deren Produktpalette Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften, Internetportale und Agenturen umfasst. Die Gruppe beschäftigt 3700 Arbeitnehmende, über das ganze Land verteilt. Mit ihren drei Druckzentren in Zürich, Bern und Bussigny ist die Gruppe auch im Druckbereich führend. In den drei Zentren arbeiten über 350 Personen. Tamedia druckt ausserdem die Tageszeitungen anderer Verlage, dazu gehören Schwergewichte wie die NZZ, „La Liberté“ und ein Teil der Zeitungen von Coop und Migros. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Monopolisierung besorgniserregend: Mit einer so hohen Arbeitslast beschleunigt sich das Arbeitstempo. Überstunden, nicht bezogene Pausen, Temporärarbeit usw. sind die Folgen. GAV ist die rote Limite. Tamedia ist eine Geldmaschine, die immer mehr Reichtum hervorbringt, der in den Taschen des Aktionariats verschwindet: Folglich wird die Maschine ständig geölt und revidiert. Jetzt sind die Arbeitsbedingungen in den Druckzentren an der Reihe. (…). Angelo Zanetti.
Syndicom-Zeitung, 26.2.2016.
Syndicom-Zeitung > Tamedia. GAV. Syndicom-Zeitung, 2016-02-26.
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29.01.2016 Bussigny
Personen
Syndicom-Zeitung
Tamedia
Angelo Zanetti
GAV
Tamedia
Viscom
Volltext
Mit oder ohne Tamedia im Viscom - der GAV gilt. Nach fast sechs Monaten Verwirrspiel und Dementis hat die Führung von Tamedia kurz vor Weihnachten ihre Entscheidung mitgeteilt, aus dem Arbeitgeberverband Viscom auszutreten. Für Syndicom steht fest, dass der GAV für die nächsten drei Jahre in jedem Fall anzuwenden ist. Das Gerücht, wonach Tamedia den Austritt aus dem Viscom erklärt hat, machte seit dem Beginn der Verhandlungen über eine Erneuerung des GA V, im Juni 2015, die Runde. Es handelte sich um ein Druckmittel gegenüber der Delegation des Arbeitgeberverbands Viscom: Entweder wird unseren Forderungen Gehör geschenkt oder wir verlassen den Verband. Bescherung vor Weihnachten. Konkret ging es Tamedia vor allem um die Senkung der Nachtzuschläge im Zeitungsdruck und die 42-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit, die ausgerechnet vom Branchenriesen Tamedia, der jedes Jahr einen Gewinn von 100 Millionen Franken und mehr verzeichnet, vorgebracht wurde - sicherlich mit der Unterstützung anderer Zeitungsdrucker. Im Laufe der Verhandlungen verswuchten wir Klarheit zu gewinnen über die Absichten von Tamedia: Ja, nein, wir haben noch nichts entschieden, nein, wir treten nicht aus, so lauteten nacheinander die Stellungnahmen. Kurz vor Weihnachten jedoch kam dann die offizielle mündliche Mitteilung für das Personal und damit die Bestätigung des Austritts aus dem Arbeitgeberverband Viscom. Begründet wird dieser nicht mit dem Verhandlungsresultat, sondern mit Viscom-internen (…). Angelo Zanetti.
Syndicom-Zeitung, 29.1.2016.
Syndicom-Zeitung > Tamedia. GAV. Syndicom-Zeitung, 2016-01-29.
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23.10.2015 Schweiz
Granit-Industrie
Personen
Syndicom
Nina Seiler
Angelo Zanetti
GAV
Granit-Industrie
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Attacke zurückgeschlagen. Am Ende der vierten Verhandlungsrunde am 30. September wurde klar, dass es den Gewerkschaften gelungen ist, die Attacke der Arbeitgeber auf den Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie zurückzuschlagen. Es war ein intensiver Verhandlungstag gewesen, während dem es Momente gab. Ein Abbruch der Verhandlungen musste befürchtet werden. Aber kurz vor Schluss wendete sich das Blatt und die Delegationen von Syndicom und Syna gingen mit der Hoffnung nach Hause, dass am 4. November, in der Schlussrunde, ein neuer GAV vorliegen wird, der die Arbeitsbedingungen der Angestellten in der grafischen Industrie verteidigen kann. Wenn alles ordnungsgemäss läuft, wird der neue GAV, der am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, auch endlich allgemeinverbindlich erklärt. Die entscheidenden Punkte. Es wird keine Kürzung der Nachtzulagen in den Zeitungsdruckereien geben. Diese bleiben auf 70 Prozent, wie bis anhin. Firmen, die bisher eine höhere Zulage gewährten, müssen eine Reduktion kompensieren. Die Normalarbeitszeit bleibt unangetastet bei 40 Stunden. Das gilt sowohl für Akzidenz- als auch für Zeitungsdruckereien. Die 42-Stunden~Woche kann jetzt aber auch in Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Wie in den Akzidenzbetrieben allerdings nur in Absprache und nach Vereinbarung mit den Personal- und Betriebskommissionen oder mit den Mitarbeitenden, die sich von ihren Sozialpartnern unterstützen lassen können. Wichtig ist: Die Mindestlöhne für das (…). Angelo Zanetti, Nina Seiler.
Syndicom-Zeitung, 23.10.2015.
Syndicom-Zeitung > Grafische Industrie. GAV. Syndicom-Zeitung, 23.10.2015.
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19.09.2014 Schweiz
GAV
Personen
Syndicom-Zeitung
Viscom
Angelo Zanetti
AVE
GAV
Volltext
Die AVE - eine Bedrohung der „Viscom-Kultur“? Der Branchen-Arbeitgeberverband Viscom verzögert das Verfahren für den Antrag zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des GAV für die grafische Industrie. Man schrieb den Monat Mai 2013. Praktisch in letzter Minute der letzten Verhandlungsrunde für den aktuellen GAV für die grafische Industrie rang sich Viscom dazu durch, das Einreichen des Gesuchs für dessen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) zu akzeptieren. Damit erzielten wir einen schönen Erfolg, auch wenn ein schmerzhafter Preis dafür zu bezahlen war mit der Reduktion der Nachtzuschläge sowie der möglichen betrieblichen Einführung der 42-Stunden-Woche; aber für die AVE-Forderung hatten wir seit Jahren gekämpft. Im Juli des gleichen Jahres setzten sich die Maschinen der Bürokratie in Marsch. Es war eine aufwendige Arbeit, auch weil das Verfahren für uns völlig neu war. Zudem lasteten alle Vorbereitungsarbeiten ausschliesslich auf unseren Schultern. Aber das hat uns nicht gestört und stört uns auch heute noch nicht. Wir halten uns an den Art. 109 Abs. 3a des GAV (das Gesuch für die AVE wird eingereicht), und wenn wir einen Vertrag unterzeichnen, dann gilt er für uns auch, und wir sorgen für seine Umsetzung. Was uns dagegen wirklich geärgert hat, das ist die Haltung von Viscom, der diese Abmachung zwar unterzeichnet hat, aber seither nur noch auf Zeit spielt. (…). Angelo Zanetti, Zentralsekretär Branche Grafische Industrie und Verpackungsdruck.
Syndicom-Zeitung, 19.9.2014.
Syndicom-Zeitung > GAV. Allgemeinverbindlicherklärung. Syndicom-Zeitung, 2014-09-19.
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